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Vormund- und Pflegschaften
Manchmal sind Eltern verstorben und Kinder werden plötzlich zu Waisenkindern. Oder die Eltern sind sehr krank und müssen die Verantwortung für ihre Kinder abgeben. Wieder andere kümmern sich nicht um ihre Kinder oder schlagen und misshandeln sie. Dann kann ein Familiengericht den Eltern ganz oder teilweise die Verantwortung für ihr Kind wegnehmen.

So lange Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie übernimmt und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht. Diese Aufgabe übernimmt dann der Vereinsvormund, der dann der rechtliche Vertreter anstelle der Eltern ist. Der Vereinsvormund ist »Sprachrohr für Kinder«. Er benötigt für diese Interessensvertretung: sozialpädagogische, rechtliche und administrative Kenntnisse.
Das Landesjugendamt Münster erteilte dem Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf e.V. die Erlaubnis, Vereinsvormund- und Pflegschaften nach § 1791 Bürgerliches Gesetzbuch zu führen.
Kontakt
Vereinsvormünder des Kinderschutzbundes:
Silke Reitkamp
Anja Fischer
Sandra Flaute
Maren Konheisner
Oder senden Sie uns eine Email:
Der Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf
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Ehrenamt
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