Kinderschutz darf nicht vom Zufall abhängen

Landeskonferenz fordert verbindliche Mindeststandards in Ausbildung und Studium


Ob und wie gut angehende Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und andere Fachkräfte lernen, eine Kindeswohlgefährdung rechtzeitig zu erkennen, hängt bislang stark vom Zufall ab. Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie diese Berufsgruppen für den Kinderschutz qualifizieren. Verbindliche Vorgaben für die Lehrpläne fehlen.

Die Landeskonferenz für insoweit erfahrene Fachkräfte mit koordinierenden Aufgaben in NRW (ein an den Kinderschutzbund NRW angegliedertes Gremium) ruft daher die Politik zum Handeln auf: Kinderschutzkompetenzen müssen als verpflichtender Inhalt in alle einschlägigen Ausbildungen und Studiengänge aufgenommen und über die Vorgaben zur staatlichen Anerkennung verbindlich gesichert werden.

Der Hintergrund: Der Gesetzgeber verpflichtet Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, diese zu schützen, Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Ob sich Fachkräfte darüber bewusst sind und über das nötige Fachwissen verfügen, hängt zurzeit davon ab, wo sie ausgebildet wurden. Das darf nach Ansicht der Landeskonferenz nicht so bleiben.

„Wir begrüßen die aktuellen Entwicklungen im Kinderschutz in NRW, etwa das Landeskinderschutzgesetz und den Ausbau der Netzwerke Kinderschutz", sagt Målin Spanel, Sprecherin der Landeskonferenz für die öffentlichen Träger. „Gleichzeitig bleibt eine entscheidende Stellschraube unberücksichtigt: Ohne verbindliche Mindeststandards in der Ausbildung bleibt die Handlungssicherheit im Kinderschutz ein Glücksfall."

Ein Dilemma für Fachkräfte, denn sie werden beim Einstieg in den Beruf ohne gesicherte Qualifikation, aber mit einem staatlichen Auftrag mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen konfrontiert. „Wenn man in sensiblen Fragestellungen zum Kinderschutz nicht sattelfest ist, kann das belastend für die Fachkräfte sein,“ bemerkt Susanne Gessat, Sprecherin der Landeskonferenz für die freien Träger. „Und auch Kinder, Jugendliche und Eltern sollten sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte bekannt sind und berücksichtigt werden.“

Das Positionspapier, das auf dem 30. Treffen der Landeskonferenz verabschiedet wurde, finden Sie hier:

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Mehr Informationen zur Landeskonferenz mit Zitaten zur Bedeutung des Gremiums finden Sie hier:

www.kinderschutz-in-nrw.de

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