Erklärung zur Barrierefreiheit
für die Website www.kinderschutzbund-warendorf.de
Der Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf e. V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als solcher sind wir gesetzlich nicht verpflichtet, unsere Website barrierefrei zu gestalten – die entsprechenden Vorschriften richten sich an öffentliche Stellen. Wir tun es trotzdem. Wer sich an den Kinderschutzbund wendet, sucht Rat oder Hilfe. Diese Menschen dürfen an einer Website nicht scheitern. Deshalb haben wir uns freiwillig verpflichtet, unseren Webauftritt schrittweise barrierefrei zu gestalten. Als Maßstab nutzen wir die **Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA** – denselben Standard, den die europäische Norm EN 301 549 und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) für öffentliche Stellen vorschreiben.
Diese Erklärung gilt für
www.kinderschutzbund-warendorf.de
Stand der Vereinbarkeit
Der Webauftritt ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Abweichungen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die auf der Website angebotenen PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Wir stellen sie nach und nach um. Benötigen Sie ein Dokument in zugänglicher Form, schreiben Sie uns – wir senden es Ihnen zu.
- Bei aufklappbaren Textabschnitten ist bei Bedienung mit der Tastatur nicht deutlich genug erkennbar, welches Element gerade ausgewählt ist.
- In Formularen ist die Markierung des ausgewählten Feldes zu schwach.
- Auf einzelnen Seiten ist die Gliederung durch Überschriften noch nicht durchgängig.
- Einzelne Menüpunkte tragen denselben Namen, führen aber auf verschiedene Seiten. Wir arbeiten an diesen Punkten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am: 25.11.2025. Die Erklärung basiert auf einer Bewertung durch die Venne Media GmbH.
Barrieren melden – Ihr Feedback
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Feedback und Kontaktmöglichkeiten
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Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Wenden Sie sich an den Vorstand des Kinderschutzbundes Kreisverband Warendorf e. V. unter der oben genannten Anschrift.
Ein förmliches Schlichtungsverfahren gibt es für uns nicht: Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ist ausschließlich für öffentliche Stellen des Bundes zuständig. Wir nehmen Ihre Rückmeldung deshalb selbst ernst.