Vormundschaft und Pflegschaft
Wir setzen uns für Kinder ein!
Kinder und Jugendliche brauchen eine gesetzliche Vertretung, die sich in besonderem Maße für sie einsetzt, sich Zeit nimmt und sie als konstante Bezugsperson kontinuierlich persönlich begleitet.
Was bedeutet Vormundschaft und Pflegschaft?
Können Eltern aus verschiedenen Gründen die elterliche Sorge nicht ausüben, wird vom Gericht ein Vormund / eine Vormundin bestellt. Ein Ergänzungspfleger / eine Ergänzungspflegerin hingegen übernimmt nur Teilbereiche der Personen- oder Vermögenssorge. Er oder sie teilt sich das Sorgerecht mit den Eltern.
Unsere Vereinsvormunde und Vereinsvormundinnen nehmen auf der Basis einer persönlichen Beziehung die Rechte des Kindes/des Jugendlichen wahr und vertreten dessen Interessen. Für diese Aufgabe werden sozialpädagogische, rechtliche und administrative Kenntnisse benötigt. Das Landesjugendamt Münster hat dem Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf die Erlaubnis erteilt, Vereinsvormundschaften und Vereinspflegschaften gemäß § 1774 BGB zu führen.
Infos für Pflegeeltern und Einrichtungen
Der Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf e.V. führt Vereinsvormundschaften und Vereinspflegschaften für Kinder und Jugendliche.
Wir übernehmen die gesetzliche Vertretung der Kinder oder Jugendlichen und sichern ihre rechtlichen Ansprüche
Wir kümmern uns um Asyl- oder ausländerrechtliche Angelegenheiten.
Durch regelmäßige Kontakte bauen wir eine verlässliche und persönliche Beziehung zu den Minderjährigen auf.
Mit Pflegeeltern, Einrichtungen und den leiblichen Eltern arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen.
Infos für Kinder und Jugendliche
Wenn deine Eltern die Entscheidungen für dein Leben nicht treffen können, übernehmen wir diese Aufgaben.
Wir entscheiden gemeinsam mit dir, ...
... wo du wohnst.
... auf welche Schule du gehst oder welche Ausbildung du machen möchtest.
... welche Operationen oder Impfungen notwendig sind.
... wie oder ob du Kontakt zu deinen Eltern behalten kannst.