Vormund- und Pflegschaften

Vormund- und Pflegschaften

Kinder und Jugendliche brauchen eine gesetzliche Vertretung, die sich in besonderem Maße für sie einsetzt, sich Zeit nimmt und sie als konstante Bezugsperson kontinuierlich persönlich begleitet.

Können Eltern aus verschiedenen Gründen die elterliche Sorge nicht ausüben, wird vom Gericht ein*e Vormund*in bestellt. Sollen nur Teilbereiche der Personen- oder Vermögenssorge übertragen werden, tritt ein*e Ergänzungspfleger*in unterstützend neben die Eltern.

Unsere Vereinsvormundinnen nehmen auf der Basis einer persönlichen Beziehung die Rechte des Kindes/des Jugendlichen wahr und vertreten dessen Interessen. Für diese Aufgabe werden sozialpädagogische, rechtliche und administrative Kenntnisse benötigt. Das Landesjugendamt Münster erteilte dem Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf die Erlaubnis Vereinsvormundschaften und -pflegschaften gemäß § 1791 BGB zu führen.

Team »Vormund- und Pflegschaften«
Maren Konheisner, Silke Reitkamp (Fachdienstleitung), Anna Middelmann, Christine Mücke, Leah Straub und Rainer Rohde.

Kontakt

Vereinsvormünder des Kinderschutzbundes:

Silke Reitkamp

Maren Konheisner

Christine Mücke

Rainer Rohde

Leah Straub

Anna Middelmann

Oder senden Sie uns eine Email:

Der Kinderschutzbund Kreisverband Warendorf

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